- Berufskrankheit
- .
- Im Sozialgesetzbuch VII, §9, Abs. 1 ist die Definition der Berufskrankheit festgelegt.
- .
- Es werden solche Krankheiten als Berufskrankhei-ten bezeichnet,
- .
- "die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personen-gruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind".
- .
- .
- .
- weiterführende Links:
- Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, §9, SGB,(Originaltext)
- Universität Rostock - Medizinische Fakultät - Institut für Arbeitsmedizin