- Berufskrankheit
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 - Im Sozialgesetzbuch VII, §9, Abs. 1 ist die Definition der Berufskrankheit festgelegt.
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 - Es werden solche Krankheiten als Berufskrankhei-ten bezeichnet,
 
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 - "die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personen-gruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind".
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 - weiterführende Links:
 
- Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, §9, SGB,(Originaltext)
 - Universität Rostock - Medizinische Fakultät - Institut für Arbeitsmedizin