- Leistungen, 
					
- die bei Anerkennung einer Berufskrankheit zuerkannt werden, folgen dem Prinzip "Rehabilitation vor Rente" und umfassen u.a.:
				
  
			
			
				
				
					
						- ärztliche Behandlung
						
 - Arzneimittel
						
 - Heilmittel einschl. Krankengymnastik
						
 - Prothesen
						
 - Arbeitstherapie
						
 - Pflege
						
 - ...
					
 
				
				
				
				
					
						- Erhaltung des Arbeitsplatzes
						
 - Umschulung
						
 - Fortbildung
						
 - ...
					
 
				
				
				
				
					
						- Hilfsmittel zur Information und Kommunikation
						
 - ...
					
 
				
				
				
					- Sonstiges
					
						- Übergangsleistung bei Tätigkeitswechsel und Verdienstminderung (max 5 Jahre)
						
 - Rentenzahlung bei > 20 % MdE
						
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