- was tun bei Nichtanerkennung einer Berufskrankheit?
- In diesem Fall bleibt leider nur die Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene vor dem Sozialgericht.
- Wer diesen Schritt gehen möchte, sollte
- fristgerecht Einspruch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einlegen ( die Einspruchsfrist ist auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt)
- einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung bzw zur Rechtsvertretung hinzuziehen
- mit der Rechtsschutzversicherung klären, ob diese die Kosten des Verfahrens übernimmt (in der Regel gehen die Kosten des Verfahrens zu Lasten der unterlegenen Partei)