fakultative Diagnostik

(=Untersuchungsverfahren, die individuell in Abhängigkeit der medizinischen Fragestellung und Notwendigkeit zusätzlich durchgeführt werden)

als fakultative Diagnostik gelten:

die röntgenologische Darstellung der Lunge dient dazu, einerseits die Operationsfähigkeit zu beurteilen und andererseits dazu, möglicherweise vorhandene metastatische Absiedlungen in der Lunge nachzuweisen (Staging-Diagnostik)

Eine präventive Diagnostik von asymptomatischen Patienten (im Sinne von Screening-Untersuchungen) wird bislang von der urologischen Fachgesellschaft nicht gefordert oder empfohlen, auch nicht für Personen mit einem definiert erhöhten Risiko.

Diese Präventivdiagnostik kann zur Zeit nur mit eigener Kostenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Zeit von der beruflich bedingten Exposition mit bestimmten Stoffen wie

    • 4-Aminodiphenyl
    • Benzidin
    • ß-Naphtylamin

bis zur Entwicklung eines Blasenkarzinoms kann 20 - 30 Jahre dauern. Wegen der langen Zeit zwischen dem Kontakt mit den Giftstoffen und dem Ausbruch der Erkrankung ist vielen Betroffenen der mögliche Zusammenhang von Beruf und Erkrankung nicht bewusst.

Die Berufsgenossenschaften in der BRD haben einen Risikokatalog erarbeitet, der eindeutig bekannte Risikostoffe, die ein Blasenkarzinom erzeugen können, definiert.

Da das Blasenkarzinom grundsätzlich eine Berufserkrankung sein kann, muss bei bestehendem Verdacht eine Verdachtsmeldung durch den Urologen an die jeweilige Berufsgenossenschaft erfolgen.

Dort wird eine Prüfung des Sachverhaltes durch Sachverständige vorgenommen und entschieden, ob eine berufsgenossenschaftliche Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten besteht.

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